Annegret Welling Post

Die SPD Fraktion im Rat der Stadt Greven hat darüber beraten, wie mit den zahlreichen Beschwerden bezüglich des neuen Notrufsystems der Kassenärztliche Vereinigung umzugehen ist. „Es geht hier um die unhaltbaren Zustände im neu organisierten hausärztlichen Notdienst, ein schlecht vorbereitetes System auf Kosten kranker Menschen.“, wie SPD-Kreistagsmitglied Freidrich Paulsen festhielt.

Monika Erben, Vorsitzende des Sozialausschusses erklärte: „Die Resonanz für die Bürgerinnen und Bürger in unserer Stadt und in unserem Kreis ist geradezu katastrophal. Heute wissen wir, wie glücklich wir sein können, dass die Grevener Notdienstpraxis erhalten geblieben ist. Wir machen uns aber trotzdem große Sorgen um die ärztliche Versorgung in der Nacht, am Wochenende und an Feiertagen. Die Leute haben Angst. Diese Ängste resultieren aus der jetzt gemachten Erfahrung mit der Umstellung des ärztlichen Notdienstes.“

So seien die geographischen Kenntnisse der Mitarbeiter des Call-Centers in Duisburg katastrophal. Bis zu sechs Stunden habe es teilweise gedauert, bis der Arzt mit dem Fahrdienst erschienen sei. Es sei nicht vertretbar, dass es in dem Groß-Flächenkreis Steinfurt (mit 1.800 Quadratkilometern der zweitgrößte Kreis in NRW) zwei PKW’s für den Fahrdienst gäbe. Über die medizinischen Kenntnisse der Agenten in den call centern hätten Grevener Ärzte hinreichend ihre Zweifel geäußert.

Friedrich Paulsen, SPD-Kreistagsmitglied, sicherte zu, das Thema in seiner Kreistagsfraktion aufzugreifen. Es ginge darum, dringlich unmittelbar mit der Kassenärztlichen Vereinigung und Frau Ministerin Steffens für eine deutliche Verbesserung des Notfalldienstes einzutreten oder wieder auf das alte, total funktionierende System um zu stellen. Paulsen: „Die hiesigen Ärzte sind sehr bemüht, doch die Umstellung durch die KV ist eine Katastrophe.“ Die Notfallversorgung werde deshalb auch ein Thema auf dem Kreisparteitag der SPD am 9. April werden.

Abschließend erklärte Monika Erben: -„Die Kassenärztliche Vereinigung hat für die ambulante ärztliche Versorgung einen Sicherstellungsauftrag auch in den sprechstundenfreien Zeiten. Dies ist im Sozialgesetzbuch (SGB) V, §§ 72-76 so verankert“.